Das Bundespatentgericht hatte in seiner Entscheidung vom 29.2.2012, 9 W (pat) 28/08 zu entscheiden, ob ein geschlossenes System, das mittels der Schwerkraft Antriebsenergie erzeugen soll, patentierbar ist.

Das DPMA hatte die Patentanmeldung mit der Bezeichnung „Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen“ mangels technischer Brauchbarkeit zurückgewiesen. Gegen diese Zurückweisung… weiterlesen…

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