Der Europäische Gerichtshof hat Google verurteilt, die Verknüpfung eines Namens mit Inhalten als personenbezogene Daten nach Maßgabe des Datenschutzrechts zu behandeln und auf Anforderung nach Maßgabe einer Abwägung, die presserechtlichen Charakter hat, zu sperren. Google hafte nicht nur datenschutzrechtlich, sondern müsse auch den Zeitablauf und die verblassende Aktualität einer Information beachten, so dass eine möglicherweise… weiterlesen…

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