Das offiziell als “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ firmierende Gesetz, das verschiedenste Gegenstände des Verbraucherrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts zur Erledigung von Beschwerden der Verbraucher (-zentralen) in sich vereint, ist heute vom Bundestag beschlossen worden.

Für das Urheberrecht stehen Änderungen bevor, die unter anderem zukünftige Filesharing-Abmahnungen oder “Massenabmahnungen” betreffen. Einzelheiten werde ich hier in den nächsten Wochen besprechen.

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