Nur wenige Meter von der Kanzlei NÜMANN+SIEBERT entfernt befindet sich das Bundesverfassungsgericht (BVG). Doch was passiert eigentlich in diesem Gebäude?

Wofür wurde es gebaut?

Im Jahr 1951 wurde das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eingeführt, woraufhin das Bundesverfassungsgericht gegründet wurde und seinen Sitz in Karlsruhe bekam.

Aufgabe des Gerichts ist die Kontrolle der Einhaltung des Grundgesetzes und die Durchsetzung der Grundrechte, wobei alle Entscheidungen, die vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden, unanfechtbar sind. Es ist kein politisches Organ, jedoch können seine Entscheidungen politischen Einfluss haben. Das BVG wird beispielsweise aktiv, wenn eine Verfassungsbeschwerde vorliegt. Dies bedeutet, dass Bürger Klage erheben, wenn sie sich durch die rechtliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt fühlen. In einem solchen Fall wird geprüft, ob Verfassungsrechte verletzt wurden. Eine Klage vor dem Verfassungsgericht ist allerdings erst dann zulässig, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wurde.

Das BVG ist ein Teil der internationalen Rechtsordnung, weshalb es sich um einen guten Austausch mit nationalen wie internationalen Gerichten bemüht.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Gewählt werden kann jeder, der zwischen 40 und 68 Jahre alt ist und nach dem deutschen Richtergesetz als Richter geeignet ist. Die Richter werden für jeweils zwölf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist aus Gründen der Unabhängigkeit ausgeschlossen.

Von unserer BOGY-Praktikantin Rebecca Buob-Lang

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