Am 01.01.2011 tritt der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Die Vorschriften des JMStV gelten insbesondere für alle Internetangebote, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich, als WWW-Angebote über den PC oder als Mobilfunkinhalte abrufbar sind. Betroffen sind damit alle Anbieter von Telemedien, der private Websitebetreiber wie der Unternehmer. Ausgenommen sind nach § 5 Abs. 8… weiterlesen…

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