![Die Zulässigkeit des „Framings“ fremder Werke auf dem europäischen Prüfstand](http://www.nuemann-lang.de/blogs/urheberrecht/wp-content/uploads/2012/10/Fotolia_15998643_M_justice_©-ioannis-kounadeas-Fotolia.com_-150x150.jpg)
Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Einbettung eins fremden Werkes auf der eigenen Webseite im Wege des „Framings“ bei Richtlinienkonformer Auslegung gegen § 15 Abs. 2 UrhG verstößt.
Beim Framing ermöglicht ein Dritter der Öffentlichkeit Teile einer fremden Webseite auf seiner eigenen Webseite abzurufen, ohne jedoch die Abrufbarkeit des fremden Werkes… weiterlesen…