Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Einbettung eins fremden Werkes auf der eigenen Webseite im Wege des „Framings“ bei Richtlinienkonformer Auslegung gegen § 15 Abs. 2 UrhG verstößt.

Beim Framing ermöglicht ein Dritter der Öffentlichkeit Teile einer fremden Webseite auf seiner eigenen Webseite abzurufen, ohne jedoch die Abrufbarkeit des fremden Werkes… weiterlesen…

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