Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2015 mit einer Entscheidung im Bereich des Datenschutzrechts für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hat entschieden, dass das so genannte Safe-Harbor-Abkommen, welches die Datenübertragung in die USA regelt, mit europäischem Recht nicht vereinbar und somit hinfällig ist. Die Begründung: in den Vereinigten Staaten wird kein Datenschutzniveau garantiert, das den Anforderungen des… weiterlesen…

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