Mit seiner Entscheidung vom 15.11.2012 hat der Bundesgerichtshof zugleich die Grundlagen einer Haftung der Eltern für die Aufsicht von Kindern bei der Benutzung des Internet bestätigt, im komkreten Fall aber auch die Grenzen dieser Haftung aufgezeigt.

Es ging um eine Urheberrechtsverletzung mittels p2p-Filesharing, die ein 13jähriges Kind ohne Wissen der Eltern begangen hatte.  Die Täterschaft des… weiterlesen…

Verfasser: