Verstößt ein Händler auf der Handelsplattform ebay gegen die dort geltenden Grundsätze, so handelt er zwar vertragswidrig und es können ihn vertraglich vereinbarte Sanktionen treffen, sein Verhalten ist aber deswegen noch nicht als wettbewerbswidrig zu bewerten. So hatte in einem Urteil Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.12.2010, Az.: I-4 U 142/10) ein ebay-Händler einen Konkurrenten abgemahnt,… weiterlesen…

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