Mit dem Inkrafttreten der DSGVO wurden auch kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland mit der Pflicht konfrontiert, einen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach der derzeitigen Regelung muss ein Unternehmen dieser Pflicht bereits ab 10 Mitarbeitern, die sich ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, nachkommen
(§ 38 BDSG).
Am 27.06.19 verabschiedete der Bundestag einen… weiterlesen…

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