Der Europäische Gerichtshof hat Google verurteilt, die Verknüpfung eines Namens mit Inhalten als personenbezogene Daten nach Maßgabe des Datenschutzrechts zu behandeln und auf Anforderung nach Maßgabe einer Abwägung, die presserechtlichen Charakter hat, zu sperren. Google hafte nicht nur datenschutzrechtlich, sondern müsse auch den Zeitablauf und die verblassende Aktualität einer Information beachten, so dass eine möglicherweise im konkreten Zusammenhamg noch zulässige veröffentlichte Information als Suchergebniss einer Stichwortsuche unzulässig sein könne. Dies führt letztlich zu einer Zuerkennung des seit einiger Zeit bereits diskutierten „Rechts auf Vergessen“ auf Basis des geltenden (EU-)Datenschutzrechts.

Der politischen Forderung „Löschen statt sperren“ erteilte das Gericht damit eine Absage, ebenso der vermeintlichen Neutralität der Aggregatoren und Verarbeiter fremder Inhalte, also der Anbieter aller Arten von Suche und Weitergabe von Daten, wie Google. Nach Ansicht des Gerichts ist die Suche als Funktion der Suchmaschine bereits eine Datenverarbeitung bzw. Veröffentlichung, egal ob lediglich fremde Inhalte erschlossen werden.

Die Entscheidung wird grundlegende Elemente des Haftungsregimes im Internet zugunsten Betroffener verändern. Die Freiheit, Zugang zu jeglichen Inhalten über das Internet zu haben, wird eingeschränkt – soweit es um Inhalte geht, die bisher zu Unrecht zugänglich sind oder deren Aufbereitung über die Google-Stichwortsuche – wegen der Auffindbarkeit über den konkreten Kontext hinaus -unzulässig ist.

Da im Moment noch viele Einzelheiten unklar sind, wird nicht nur Google einige Mühe haben, etwaige Ansprüche zu erfüllen, sondern auch für Anspruchsteller wird noch herausgearbeitet werden müssen, wann und wie Sperrungen verlangt werden können.

Die Konsequenzen des Urteils sind weitreichend – nicht nur für Google, sondern auch für andere Anbieter. Wie weitreichend, wird man sicherlich erst nach sorgfältiger Analyse der vollständigen Urteilsbegründung und ersten Erfahrungen sagen können.

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