Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren im Mai 2014 sahen sich die Gerichte mit einer Vielzahl von Klagen privater Kreditnehmer konfrontiert: nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts war die klauselmäßige Vereinbarung einer nicht näher bezeichneten „Bearbeitungsgebühr“ in AGB unzulässig – der Kreditnehmer durfte den vom Darlehensbetrag einbehaltenen Gebührenbetrag zurückfordern.
Offen war jedoch, ob… weiterlesen…

Verfasser: